A Fachbegriffe mit A
Lebensversicherungsvertrag bei dem die Gefahrtragung oder die Beitragszahlung vor dem Tod der Gefahrenperson(en) endet. Die abgekürzte Lebensversicherung wird auch als Lebensversicherung mit abgekürzter Beitragszahlungspflicht bezeichnet.
siehe auch: Abtretung
