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Abgekürzte Lebensversicherung

Lebensversicherungsvertrag bei dem die Gefahrtragung oder die Beitragszahlung vor dem Tod der Gefahrenperson(en) endet. Die abgekürzte Lebensversicherung wird auch als Lebensversicherung mit abgekürzter Beitragszahlungspflicht bezeichnet.

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Abgekürzte Lebensversicherung - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)