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Abhandenkommen

Unfreiwilliger Verlust von Sachen, deren Wiederinbesitznahme unwahrscheinlich ist.
In der Hausratversicherung ist das Abhandenkommen versicherter Sachen ein versicherter Schaden, wenn dieser durch Einbruchdiebstahl oder infolge einer anderen versicherten Gefahr auftritt; siehe auch Versicherte Schäden, Versicherte Gefahren.

Wohngebäudeversicherung:
Hier werden keine Einbruchschäden versichert, deshalb hat in dieser Sparte das Abhandenkommen von Gegenständen eine untergeordnete Bedeutung. Es werden Gebäudebestandteile und Zubehörteile ersetzt, die anlässlich eines Versicherungsfalls abhanden kommen.

Haftpflichtversicherung:
Schäden durch Abhandenkommen sind keine Sachschäden, sondern Vermögensschäden(Vermögensschaden). Versicherungsschutz besteht deshalb nur, wenn eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Eine Anzeige bei der Polizei ist in allen Versicherungsfällen erforderlich.

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