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Ablehnung

Ablehnung
Der Antrag eines Versicherungsinteressenten wird zurückgewiesen, was zur Folge hat, daß der Versicherungsvertrag nicht zustande kommt. Rechtlich ist auch eine verspätete Annahme oder eine Annahme mit Änderungen eine Ablehnung.

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Ablehnung - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)