A Fachbegriffe mit A
Die Versicherungsaktiengesellschaft ist ein Kapitalverein nach besonderer Struktur nach dem Aktiengesetz und unterliegt besonderen Regeln des VAG. Sie bedarf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und unterliegt der Staatsaufsicht. Das Grundkapital wird häufiger nicht voll, sondern nur zu einem Bruchteil (mind. zu einem Viertel) eingezahlt und hat weit überwiegend Garantiefunktion.
siehe auch: Aktie
