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Allmählichkeitsschaden

Begriff der Haftpflichtversicherung. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, die nicht durch spontane, sondern durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Rauch, Feuchtigkeit oder von Niederschlägen entstehen.

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Allmählichkeitsschaden - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)