A Fachbegriffe mit A
Die Antragsannahme durch das Versicherungsunternehmen erfolgt entweder ausdrücklich durch eine gesonderte Annahmeerklärung oder durch Übersendung des Versicherungsscheins. Der Versicherungsvertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zustande.
siehe auch: Altersversicherung
