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Annahme

Die Antragsannahme durch das Versicherungsunternehmen erfolgt entweder ausdrücklich durch eine gesonderte Annahmeerklärung oder durch Übersendung des Versicherungsscheins. Der Versicherungsvertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zustande.

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Annahme - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)