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Annahmepflicht

Verpflichtung des Versicherers, bestimmte Versicherungsanträge anzunehmen und bestimmte Risiken zu tragen. Annahmezwang besteht häufig dort, wo auch eine Versicherungspflicht besteht. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetzes grundsätzlich Annahmezwang. Ausnahmen vom Annahmezwang sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt.

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Annahmepflicht - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)