A Fachbegriffe mit A
Hier handelt es sich um eine vertragliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers.
Dieser muss die im Vertrag gestellten Fragen korrekt beantworten.
Die Pflicht des Versicherungsnehmer alle Veränderungen des Risikos anzuzeigen.
Die Anzeige des Schadenfalles.
Die Veränderungsanzeige bei Eigentumswechsel.
siehe auch: Elektronikversicherung
