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Ausbildungsversicherung

AusbildungsversicherungDie Versicherungssumme wird zu einem bestimmten Zeitpunkt, zum Beispiel dem voraussichtlichen Studienbeginn des versicherten Kindes, spätestens zu dessen 25. Geburtstag, ausgezahlt.

Stirbt der Beitragszahler, in der Regel ein Elternteil, läuft der Vertrag beitragsfrei weiter. Stirbt das Kind vor Vertragsende, werden im Allgemeinen die Beiträge rückerstattet.

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