A Fachbegriffe mit A
Form der Lebensversicherung. Dadurch werden Mittel zur Beschaffung der Aussteuer bereitgestellt. Die Versicherungssumme wird bei Heirat fällig, spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Gefahrsperson ist ein Elternteil. Bezugsberechtigt ist das Kind, dessen Aussteuer gesichert werden soll. Sirbt der Versorger, so endet die Beitragszahlung. Stirbt das begünstigte Kind, kann ein anderer Bezugsberechtigter eingesetzt werden. Die Aussteuerversicherung kann inzwischen auch für Söhne angeboten werden, diese wird dann als Heiratsversicherung bezeichnet.
siehe auch: Assekuranz
