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Baudeckung Photovoltaikversicherung
Photovoltaikversicherung
Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb eines Monats erfolgt.
Die Deckung während dieser Bauphase ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme beschränkt auf die Gefahren:
- Feuer
- Diebstahl verbauter Teile
- Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagertem Material (Mindestsicherungsanforderung: rundum geschlossenes Gebäude, durch Schloss gesicherte Außentüren, isolierverglaste Fenster oder Gitter)
- Sturm
- Hagel
