B Fachbegriffe mit B
Die Versicherung dient der Deckung eines in Geld meßbaren Bedarfs, der durch den (zufälligen) Eintritt eines Versicherungsfalls ausgelöst wird. Durch das Prinzip der Bedarfsdeckung unterscheidet sich die Versicherung von Lotterie, Spiel oder Wette.
siehe auch: Bagatellschäden
