B Fachbegriffe mit B
Begriff des Vertragsrechts. Man unterscheidet:
1.formeller Beginn: Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
2. materieller Beginn: Zeitpunkt, der Gefahrtragung des Versicherungsunternehmens
technischer Beginn: Zeitpunkt, von welchem an der Beitrag berechnet wird.
3.Alle drei fallen zusammen, wenn die Deckung mit Vertragsabschluß sofort beginnt und Beiträge ab dem gleichen Zeitpunkt berechnet werden.
siehe auch: Bedarfsdeckung
