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Beginn der Versicherung

Begriff des Vertragsrechts. Man unterscheidet:

1.formeller Beginn: Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

2. materieller Beginn: Zeitpunkt, der Gefahrtragung des Versicherungsunternehmens
technischer Beginn: Zeitpunkt, von welchem an der Beitrag berechnet wird.

3.Alle drei fallen zusammen, wenn die Deckung mit Vertragsabschluß sofort beginnt und Beiträge ab dem gleichen Zeitpunkt berechnet werden.

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