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Beitragsrückerstattung

Der Versicherungsnehmer erhält eine Rückzahlung von Beiträgen durch den Versicherungsnehmer. Dabei ist die Höhe der Erstattung abhängig von den Überschüssen des Vesicherungsunternehmens oder von den einzelnen Sparten

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Beitragsrückerstattung - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)