B Fachbegriffe mit B
Nach Abschluß des Versicherungsvertrages und gegen Aushändigung des Versicherungsscheins ist der Versicherungsnehmer zur Beitragszahlung verpflichtet. Die rechtzeitige Beitragszahlungspflicht ist eine Hauptpflicht des Versicherungsnehmers.
siehe auch: Beitragsrückgewähr
