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Beitragszahlung

Nach Abschluß des Versicherungsvertrages und gegen Aushändigung des Versicherungsscheins ist der Versicherungsnehmer zur Beitragszahlung verpflichtet. Die rechtzeitige Beitragszahlungspflicht ist eine Hauptpflicht des Versicherungsnehmers.

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Beitragszahlung - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)