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Bereicherungsverbot

Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer nicht mehr als den entstandenen Schaden zu ersetzen, auch dann nicht, wenn die Versicherungssumme höher ist. Neben der Versicherungssumme sind also auch der Versicherungswert und die Höhe des Schadens leistungsbegrenzende Faktoren. Das Bereicherungsverbot gehört zu den ethisch begründeten Versicherungsregeln.

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Bereicherungsverbot - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)