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Bezugsberechtigung

Bezugsberechtigung
Der Versicherungsnehmer der Lebensversicherung muss bei Vertragsabschluß eine Willenserklärung abgeben, wer im Versicherungsfall der Bezugsberechtigte ist.

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Bezugsberechtigung - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)