B Fachbegriffe mit B
Bremsschäden
Entgegen häufiger Annahmen sind Schäden, die durch das Bremsen unmittelbar am Fahrzeug entstehen, nicht Gegenstand der Vollkaskoversicherung.
Beispiel:
Ein Kfz wird so stark abgebremst, dass mehrere Reifen platzen. Diese Reifenschäden sind nicht versichert.
siehe auch: Folgeschaden
