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De- und Remontagekosten an Photovoltaikanlage

Photovoltaikversicherung

Mitversichert gelten bis zu der dafür vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko auch De- und Remontagekosten der Photovoltaikanlage, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Photovoltaikanlage dadurch anfallen, dass ein Sachschaden am Gebäude, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss

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De- und Remontagekosten an Photovoltaikanlage - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)