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Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte
Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte
Dienstunfähigkeit von Beamten gilt als vollständige Berufsunfähigkeit. Daher verzichten wir auf das Recht, auf eine andere vergleichbare Tätigkeit zu verweisen, die nicht tatsächlich ausgeübt wird.
siehe auch: Deckungszusage
