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E Fachbegriffe mit E

Erlebensfall

Eine Auszahlung im Erlebensfall.

Im Gegensatz zu den Teilauszahlungstarifen (TA) wird nur einmal eine Erlebensfall-Leistung (am Ende der Vertragsdauer) fällig.

Erlebensfallsumme gleich Todesfallsumme: Diese TA ist die Grundform der gemischten Versicherung. Im Erlebensfall ist die Versicherungssumme genauso hoch wie im Todesfall.

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Erlebensfall  - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)