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Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - wurde am 25.02.2000 im Bundestag verabschiedet und trat am 01.04.2000 in Kraft.

Es regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber).

Der Deutsche Bundestag hat am 27.11.2003 ein Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum EEG verabschiedet. Es trat am 1.1.2004 in Kraft und regelt die Vergütung für Solarstrom aus unterschiedlichen Anlagen:

Erzeuger von Solarstrom erhalten 45,7 Cent pro Kilowattstunde als Grundvergütung. Dies gilt auch für große Freiflächenanlagen, soweit sie sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung: um 11,7 Cent pro Kilowattstunde bis 30 Kilowatt Leistung, für den darüber hinaus gehenden Anteil bis 100 kW um 8,9 Cent pro Kilowattstunde und für den 100 KW übersteigenden Anteil um 8,3 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 5 Cent pro Kilowattstunde für fassadenintegrierte Anlagen.

Finanziert wird die Förderung über eine bundesweite Umlage auf alle Stromkunden in Höhe von rund 0,35 Cent pro Kilowattstunde (2004). Das EEG löste das seit 1991 geltende Stromeinspeisungsgesetz ab, welches in den letzten 90er Jahren bereits der Windkraftindustrie zum Marktdurchbruch verholfen hat.
Eine Novellierung des EEG steht 2004 an.

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