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Ersatzurkunde


Ersatz für den Versicherungsschein. Voraussetzung: der Versicherungsschein ist abhanden gekommen oder wurde vernichtet. Die Ersatzurkunde muss vom Versicherungsnehmer angefordert werden.

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Ersatzurkunde - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)