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Fälligkeit der Prämien


Nach Abschluß des Versicherungsvertrages ist sofort die Erstprämie oder Einmalprämie zu zahlen, wenn keine andere Vereinbarung erfolgte. Die Zahlung der Folgeprämie ist am Anfang der vertraglich festgelegten Versicherungsperiode fällig.

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Fälligkeit der Prämien  - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)