F Fachbegriffe mit F
Sachversicherung gegen Verlust oder Beschädigung des versicherten Fahrrades durch Diebstahl und weitere Gefahren. Die Versicherung kann auf Basis des Zeitwertes oder des Neuwertes abgeschlossen werden. Die Entschädigung erfolgt als Naturalersatz oder in Geld. Die Fahrradversicherung wird häufig gemeinsam mit einer Haftpflichtversicherung und einer Unfallversicherung angeboten und basiert auf den Allgemeinen Bedingungen für die Fahrradversicherung.
siehe auch: Explosion
