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Photovoltaikversicherung
Feuerlöschkosten gelten bis zu der hierfür vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko mitversichert.
Hierzu zählen insbesondere die Löschmittel, das Wiederauffüllen der Feuerlöscheinrichtungen und sonstige Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte.
Auch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter zählen dazu.
