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Gefahrtragungstheorie

Der Versicherer bringt während der materiellen Versicherungsdauer bereits vor Eintritt eines Versicherungsfalls eine Leistung, als nicht in Erscheinung tretende Gefahrtragung bezeichnet wird. Also hat der Versicherer unabhängig vom Leistungsfall bereits gewisse Organisationshandlungen vorzunehmen. Im Versicherungsfall wandelt sich diese Pflicht in eine akute Gefahrtragung um.

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Gefahrtragungstheorie - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)