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Gruppenversicherung

Hier werden mehrere Personen durch einen Versicherungsvertrag versichert. Nicht die Gruppenmitglieder selbst, sondern die Führungsspitzen sind Versicherungsnehmer innerhalb eines Rahmenvertrages.

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Gruppenversicherung - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)