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Haftpflicht


Verpflichtung für die Folgen eines fehlerhaften Verhaltens oder sonstigen schädigenden Ereignisses aufzukommen; kann auf einem Vertrag beruhen oder direkt aus dem Gesetz folgen. Voraussetzung ist nicht eine schuldhafte Handlung, sondern die Zumutbarkeit pflichtgemäßen Verhaltens.

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Haftpflicht - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)