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Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlage

Bei Einspeisung in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens handelt es sich grundsätzlich um eine unternehmerische Tätigkeit, die meist nicht über die Privat- oder Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage haftet für:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Einspeiserisiko
- Mietsachschäden an gemieteten Dächern oder Gebäuden

Eine Betreiberhaftpflicht für eine Photovoltaikanlage übernimmt dieses Risiko für Sie.


Auf einen Blick:
+ ab 45 EUR netto Jahresbeitrag
+ Bauherrenrisiko ist mitversichert
+ Versorgungsstörungen sind mitversichert
+ Mietsachschäden
+ keine Selbstbeteiligung bei Anlagen auf eigenem Gebäude

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Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlage  - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)