I Fachbegriffe mit I
Der Inhaber des Versicherungsscheins besitzt alle Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag. Für Personen, die unberechtigt in den Besitz des Versicherungsscheins gelangt sind ist das noch lange kein Freibrief, da der Versicherer im Zweifelsfall die Berechtigung fordert.
siehe auch: Interessengemeinschaft
