I Fachbegriffe mit I
Photovoltaikversicherung
In Abänderung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (ABE) leistet der Versicherer bis zu der hierfür vereinbarten Erstrisikosumme auch Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sache, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist.
