K Fachbegriffe mit K
Hier handelt es sich um eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer für bestimmte Kapitalerträge. Sie wird vom Schuldner der Kapitalerträge auf die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer des Empfängers einbehalten und für Rechnung des Gläubigers an das Finanzamt abgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann vom Kapitalertragssteuerabzug Abstand genommen werden.
siehe auch: Kapitalversicherung
