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Kapitalertragssteuer

Hier handelt es sich um eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer für bestimmte Kapitalerträge. Sie wird vom Schuldner der Kapitalerträge auf die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer des Empfängers einbehalten und für Rechnung des Gläubigers an das Finanzamt abgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann vom Kapitalertragssteuerabzug Abstand genommen werden.

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Kapitalertragssteuer - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)