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Klagefrist

Der Versicherungsnehmer muss innerhalb von sechs Monaten nach schriftlicher Ablehnung seines erhobenen Versicherungsanspruchs Klage gegen das Versicherungsunternehmen erheben, andernfalls ist dieses leistungsfrei. Die Leistungsfreiheit des Versicherungsunetrnehmens tritt nur ein, wenn dieses im Ablehnungsschreiben auf die Sechsmonatsfrist aufmerksam gemacht hat.

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Klagefrist - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)