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Klausel

Besondere Vereinbarungen eines Versicherungsvertrages, die AVB ergänzen. Klauseln können den Versicherungsvertrag konkretisieren, erweitern oder beschränken. Sie werden zusätzlich und in Ergänzung des Einzelvertrages vereinbart Aus Einzelfallregelungen haben sich auch hier generelle Klauseln entwickelt, die regelmäßig selbst den Charakter von AVB haben.

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Klausel  - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)