K Fachbegriffe mit K
Versicherung von mehreren Personen durch einen Versicherungsvertrag. Die Verwaltung dieser Personengruppe zieht die Beiträge bei den versicherten Mitgliedern oder Arbeitnehmernein und führt sie geschlossen an das Versicherungsunternehmen ab. Nicht die Gruppenmitglieder selbst, sondern deren Führungsspitzen sind Versicherungsnehmer der Kollektivversicherung.
siehe auch: Klausel
