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Kombinierte Versicherung

Sie stellt rechtlich einen einheitlichen Vertrag dar. Deshalb wird auch nur ein Versicherungsschein ausgehändigt. Dabei werden mehrere Gefahren in einem Versicherungsantrag zusammengeschlossen. Ein Beispiel hierfür ist die verbundene Hausratversicherung mit den kombinierten Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Luftfahrzeugabsturz, Einbruch-Diebstahl, Raub, Vandalismus, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel.

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Kombinierte Versicherung - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)