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Dieser Versicherungszweig umfaßt die Versicherungsarten Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Fahrzeugversicherung. Der Abschluß der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist durch das Pflichtversicherungsgesetz vorgeschrieben, und schützt den Halter vor Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs. Für bestimmte Risiken besteht Annahmezwang des Versicherers. Die Fahrzeugversicherung deckt Schäden durch Beschädigung, Zerstörung und Verlustes versicherten Fahrzeugs einschließlich bestimmter Zubehörteile. Versicherungswert ist grundsätzlich Wiederbeschaffungswert.
siehe auch: Kompositversicherer
