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Laufzeitrabatt

Für Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von fünf und mehr Jahren gibt es einen vorgeschriebenen Beitragsnachlaß. Dieser ist nur gültig, wenn der Versicherer dem Kunden schriftlich die Wahl unter verschiedenen Laufzeiten angeboten hatte, und einen Beitragsnachlaß gewährt, der Laufzeit entspricht. (Also bei fünfjähriger Laufzeit 5% Nachlaß, bei zehnjähriger Laufzeit 10% Nachlaß.)

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