L Fachbegriffe mit L
Der Versicherer wird im Schadenfall von der Leistung befreit, wenn z.B. eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers vorliegt, bei Nichterfüllung von Anzeigepflichten, bei schuldhafter Herbeiführung des Versicherungsfalls, bei Gefahrerhöhung oder Veräußerung der versicherten Sache.
siehe auch: Lebensversicherung
