M Fachbegriffe mit M
Diese liegt vor, wenn dasselbe Interesse gegen dieselben Gefahren und Schäden bei gleichen räumlichen Geltungsbereich der Versicherung und zur selben Zeit bei mehreren Versicherungsunternehmen gedeckt ist. Das ist grundsätzlich zulässig, da es in der Summenversicherung aufgrund der abstrakten Bedarfsdeckung grundsätzlich keine Doppelversicherung möglich ist. Der Grund dafür ist, daß ohne Rücksicht auf den entstandenen Schaden die vereinbarte Versicherungsleistung erbracht wird.
siehe auch: Makler
