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Mietsachschaden Haftpflicht

Mietsachschäden

Im Rahmen der Privaten Haftpflicht sind Mietsachschäden mitversichert. Das können sein: Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Etwa die Beschädigung von Badkeramik, Türen, Wänden und Fußböden. Einige Versicherungen bieten auch Versicherungsschutz für Mobiliar in angemieteten Ferienhäusern oder Hotelzimmern.

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche durch Abnutzung, Verschleiss und übermäßige Beanspruchung.

Ausgeschlossen sind außerdem Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Glasschäden, wenn der Versicherte sich gegen diese Schäden besonders versichern kann.

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Mietsachschaden  Haftpflicht - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)