DIREKT ZUM THEMA
SUCHE

Lexikon

M Fachbegriffe mit M

Mindestbeitrag

Vom Versicherungsnehmer ist ein Mindestbeitrag zu zahlen. Dies ist erforderlich, damit neben dem Risikobeitrag ein genügend großer Anteil zur Deckung der Vertriebs- und Verwaltungskosten verbleibt.

zurück | nach oben


 

Mindestbeitrag - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)