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Mutwillige Beschädigung (Vandalismus)

Mutwillige Beschädigung (Vandalismus):

Als mutwillige Sachbeschädigung (Vandalismus) gilt jede vorsätzliche, unmittelbare Be-einträchtigung (z. B. Graffiti), Beschädigung und Zerstörung von versicherten Sachen durch unbekannte Dritte.

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Mutwillige Beschädigung (Vandalismus) - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)