N Fachbegriffe mit N
Dasselbe Interesse ist gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Unternehmen versichert, und die Versicherungssummen übersteigen den Versicherungswert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet eine Nebenversicherung allen betroffenen Versicherungsunternehmen anzuzeigen.
siehe auch: Mitversicherung
