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Netzeinspeisung Photovoltaik Versicherung
Netzeinspeisung
Anschluß von Photovoltaikanlagen an das öffentliche Stromnetz: Nicht für den Eigenbedarf benötigter Strom wird eingespeist, Strombedarf über den Ertrag der PV-Anlage hinaus wird aus dem Netz gedeckt. Zur Netzeinspeisung muß der Gleichstrom der Solarmodule in Wechselstrom umgewandelt und auf die Netzspannung hochtransformiert werden.
Die seit dem 1. Januar 2004 gültige gesetzliche Regelung für die Vergütung von Strom aus Photovoltaikanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt eine Einspeisevergütung für Solarstrom von 45,7 Cent pro Kilowattstunde als Grundvergütung vor. Dies gilt auch für große Freiflächenanlagen, soweit sie sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung: um 11,7 Cent pro Kilowattstunde bis 30 Kilowatt Leistung, für den darüber hinaus gehenden Anteil bis 100 kW um 8,9 Cent pro Kilowattstunde und für den 100 KW übersteigenden Anteil um 8,3 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 5 Cent pro Kilowattstunde für fassadenintegrierte Anlagen.
Photovoltaik Versicherung
siehe auch: Photovoltaik Versicherung Nachführung
