DIREKT ZUM THEMA
SUCHE

Lexikon

N Fachbegriffe mit N

Neuwert

Unter Neuwert versteht man den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles.

Im Gegensatz dazu würden Sie bei Erstattung zum Zeitwert durch Alter, Abnutzung und Gebrauch eine sehr viel geringere Entschädigung bekommen.

zurück | nach oben


 

Neuwert - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)