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Neuwertversicherung

Die Versicherungssumme wird nach dem aktuellen Neuwert der versicherten Sache bestimmt und vereinbart. Sie bildet die maximale Entschädigungssumme für versicherte Schäden an versicherten Sachen.

Unter Neuwert versteht man den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles.

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Neuwertversicherung - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)