N Fachbegriffe mit N
Sie erhalten im Schadenfall nicht den Zeitwert, sondern die Kosten der Neuanschaffung (Wiederbeschaffungspreis). Dies gilt besonders in der Hausratversicherung. Wenn z. B. die Schlafzimmermöbel verbrennen, müssen Sie sich nicht mit einem halben Bett zufrieden geben.
siehe auch: Neuwert
