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Einspeisevergütung Photovoltaik Versicherung

Einspeisevergütung


Mit dem so genannten Photovoltaik Vorschaltgesetz zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 1.1.2004 in Kraft trat, muss Strom aus Solaranlagen durch die Betreiber der Netze und örtliche Energieversorgungsunternehmen künftig mit mindestens 45,7 Cent/kWh vergütet werden.

Erzeuger von Solarstrom erhalten 45,7 Cent pro Kilowattstunde als Grundvergütung. Dies gilt auch für große Freiflächenanlagen, soweit sie sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung: um 11,7 Cent pro Kilowattstunde bis 30 Kilowatt Leistung, für den darüber hinaus gehenden Anteil bis 100 kW um 8,9 Cent pro Kilowattstunde und für den 100 KW übersteigenden Anteil um 8,3 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 5 Cent pro Kilowattstunde für fassadenintegrierte Anlagen.

Die seit dem 1. Januar 2004 gültige gesetzliche Regelung für die Vergütung von Strom aus Photovoltaikanlagen sorgt nach Auffassung der Solar-Verbände dafür, dass sich der Betrieb von Solarstromanlagen in Zukunft rechnet. Auf der Grundlage der neuen Regelung erwartet die Industrie auch künftig Wachstumsraten von jährlich 25 Prozent.

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