F Fachbegriffe mit F
Förderpogramme Photovoltaik Versicherung
Förderpogramme
Solarstrom und Solarwärme werden von der Bundesregierung gefördert: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch die Netzbetreiber.
Erzeuger von Solarstrom erhalten seit dem 1.1.2004 45,7 Cent pro Kilowattstunde als Grundvergütung. Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung: um 11,7 Cent pro Kilowattstunde bis 30 Kilowatt Leistung, für den darüber hinaus gehenden Anteil bis 100 kW um 8,9 Cent pro Kilowattstunde und für den 100 KW übersteigenden Anteil um 8,3 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 5 Cent pro Kilowattstunde für fassadenintegrierte Anlagen.
Solarkollektoren zur Heiz- und Brauchwassererwärmung sind einer der Schwerpunkte des Marktanreizprogramms zu Gunsten erneuerbarer Energien. Entsprechend der "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" vom 13.12. 2003 beträgt der Zuschuss für Kollektoren 110€ / je angefangenem Quadratmeter Kollektorfläche.Auch die einzelnen Bundesländer, Kommunen und die Europäischen Union fördern den Einsatz von Sonnenenergie, allerdings in unterschiedlichem Ausmaß.
Weitere Informationen auf den "Geld-Seiten" des www.solarserver.de
Photovoltaik Versicherung
siehe auch: Photovoltaik Versicherung Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
